Bundesregierung stimmt Gesetzesentwurf zu neuer Erbschaftsteuer zu
Die Bundesregierung hat in einer vorgezogenen Kabinettssitzung am 11. Dezember 2007
dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) für eine Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts zugestimmt. Das neue Erbschaftsteuerrecht soll im Frühjahr 2008 in Kraft treten. Erben sollen im Zeitraum ab dem 1. Januar 2007 bis zum Inkrafttreten des neuen Änderungsgesetzes die Möglichkeit haben, die Anwendung des neuen Rechts zu wählen, wenn dieses für sie günstiger ist. Diese Rückwirkungsoption gilt ohne Beschränkung auf eine bestimmte Vermögensart, jedoch sind die persönlichen Freibeträge des bestehenden (alten) Rechts bei Ausübung der Option anzuwenden.
Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
1. Freibeträge für Erben
Die persönlichen Freibeträge naher Angehöriger werden stark erhöht. Ehegatten werden zukünftig statt eines Freibetrages von 307.000,-- Euro einen Freibetrag von 500.000,-- Euro haben. Der Freibetrag für Kinder wird von 205.000,-- Euro auf 400.000,-- Euro und der für Enkel von 51.200,-- Euro auf 200.000,-- Euro erhöht.
2. Vermögen wird einheitlich bewertet.
Die Erhöhung der Freibeträge hat jedoch auch eine Kehrseite. Zukünftig wird Vermögen, insbesondere Grundvermögen, nach dem gemeinen Wert besteuert. Das ist der Preis, der bei einem Verkauf zu erzielen wäre. Kurz gesagt: der Verkehrswert.
3. Lebenspartner werden steuerlich Ehegatten gleichgestellt:
Eingetragene Lebenspartner werden zukünftig steuerlich wie Ehegatten behandelt. Sie erhalten also auch einen persönlichen Freibetrag nach Steuerklasse I in Höhe von 500.000,-- EUR.