bei Rechtsanwalt und Notar Stefan Thon, Berlin. Sie wollen Ihre Unterschrift beglaubigen oder einen Vertrag beurkunden lassen?
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Mein Leistungsspektrum im Überblick
Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Er wird vom Staat bestellt, übt seine Tätigkeit aber im eigenen Namen und eigener Verantwortung aus. Der Notar ist vorwiegend mit der Beurkundung von Rechtsvorgängen oder der Beglaubigung von Unterschriften befasst.
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Die notarielle Beurkundung eines Erbvertrages oder Berliner Testaments oder die Beglaubigung einer Erbausschlagung gehören zu den Kernaufgaben des Notars im Erbrecht. Daneben wird der Notar auch tätig, wenn es um die Beurkundung eines Erbscheines, eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder eines Erbauseinandersetzungsvertrages geht.
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Der Notar wird im Familienrecht vorwiegend dann eingeschaltet, wenn es um die Beurkundung eines Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung geht. Allerdings gehören auch Unterhaltsvereinbarungen oder Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich zum Tagesgeschäft des Notars.
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Das Immobilienrecht ist die Domäne des Notars. Hierzu zählen Grundstückskaufverträge, Kaufverträge über Eigentumswohnungen oder auch Verträge über Erbbaurechte. Weiterhin kommen auch sogenannte Übergabeverträge in Betracht, bei denen Eltern ihren Kindern im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen Nießbrauchsvorbehalt ihr Grundstück übertragen. Allen Vertragsarten ist gemeinsam, dass die Interessen der Beteiligten ausgewogen berücksichtigt werden müssen. Hierfür ist der Notar besonders ausgebildet.
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Die Gründung einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) bedarf der Beurkundung durch einen Notar. Kann ein Gründungsgesellschafter nicht persönlich erscheinen, muss er sich mittels einer notariell beurkundeten oder beglaubigten Vollmacht vertreten lassen oder das Handeln des vollmachtlosen Vertreters notariell nachgenehmigen.
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Elektronischer Rechtsverkehr im Notariat
Ich besitze besondere Fachkenntnisse im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs und habe hierzu in Kooperation mit der Notarkammer Berlin, namhaften Berliner Softwarehäusern sowie dem DAI - Deutsches Anwaltsinstitut e.V. in den Jahren 2006 bis 2009 mehr als 50 Veranstaltungen für Berliner Notarinnen und Notare sowie deren Mitarbeiter durchgeführt.
Ich nutze die elektronischen Medien auch verstärkt zur Kommunikation mit meinen Mandanten. Circa 95 Prozent meines Schriftverkehrs wird heute schon per per e-mail abgewickelt. So bin ich in der Lage, äußerst flexibel auf die Wünsche meiner Mandanten zu reagieren. Die Abstimmung eines notariellen Kaufvertrages ist damit fast in Echtzeit möglich. Reaktionszeiten auf Schreiben Dritter werden auf ein Minimum verkürzt. Selbstverständlich können Sie mit mir aber auch ganz normal per Briefpost kommunizieren.
Dozententätigkeit
Neben meiner beruflichen Arbeit als Notar bin ich auch als Dozent auf den Gebieten des Erbrechts, Familienrechts, Gesellschaftsrechts und des elektronischen Rechtsverkehrs tätig. Mein Motto lautet: Nur wer etwas erklären kann, der hat es auch verstanden.
Ich profitiere im normalen Tagesgeschäft in erheblichem Maße von dieser Tätigkeit, bin ich doch angehalten, mich auf dem aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung zu halten.